Rücktritts- und Kündigungsbedingungen

  • Es wird zwischen Yoga Bhava und Auszubildende ein schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen. In diesem Vertrag können die Auszubildende genaue Regeln und Ausnahmesituation in Kenntnis nehmen. Die Probezeit beträgt einen Monat. Innerhalb der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten einen Monat zum darauf folgenden Monatsende gekündigt werden. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Jahresende.
  • Die Kündigung des Ausbildungsvertrages bedarf der schriftlichen Form.
  • Im Fall einer Schwangerschaft, Krankheit oder anderer Umstände ermöglicht Yoga Bhava die Ausbildung zu verschieben oder pausieren. Dies ist im Einzelfall mir der Ausbildungsleitung abzustimmen.
  • Letzter gesicherter Anmeldetermin für die nächste Ausbildung ist jeweils ein Monat/30 Tage vor der Ausbildungsbeginn (Tag des ersten Ausbildungsseminars).